Pflicht zur Einführung eines Hinweisgebersystems

seit dem 01. Januar 2014

Mit Wirkung zum 01.01.2014 wurde im Kreditwesengesetz die Pflicht der Bereitstellung eines Hinweisgebersystems aufgenommen, welches es den Mitarbeitern unter Wahrung der Identität ermöglicht, Gesetzesverstöße und etwaige strafbare Handlungen innerhalb des Unternehmens an eine geeignete Stelle zu berichten.

Mit der Implementierung eines Hinweisgebersystems besteht die Chance, dass frühzeitig Missstände oder Unregelmäßigkeiten im Unternehmen intern kommuniziert werden, um somit Schaden zu Lasten von Kunden oder des Kreditinstitutes abzuwenden.

Erfahren Sie jetzt mehr zu unserer Lösung auf unserer Produktseite